08.07.2004

Liechtenstein

Neues Mediengesetz in Vorbereitung

Systematisierung und Harmonisierung als Ziel.

Liechtenstein bereitet ein neues Mediengesetz vor. Das bestehende Medienrecht sei zersplittert und unübersichtlich und müsse systematisiert und harmonisiert werden, heisst es in einer offiziellen Begründung. Aus diesem Grund habe die Regierung beschlossen, ein neues und zeitgemässes Mediengesetz zu schaffen und hat nun einen Entwurf in die Vernehmlassung bis 3. September 2004 gegeben.

Inhaltliche Schwerpunkte des Mediengesetzes sind die Schaffung eines modernen Medienbegriffes, die Stärkung der Rechte der Medien und Medienschaffenden, die Normierung der Aufgaben und Pflichten der Medien in der so genannten Informationsgesellschaft sowie Stärkung und Ausbau des Persönlichkeitsschutzes. Die spezifisch liechtensteinische Form der Medienförderung sei im Lichte der gemachten Erfahrungen und im Hinblick auf eine Effizienzsteigerung neu ausgerichtet worden, wie es weiter heisst.

Die Hauptvorlage umfasst einen Allgemeinen Teil, der für sämtliche Medien gilt und unter anderem die grundlegenden Rechte und Pflichten der Medien regelt, sowie einen Besonderen Teil, der ergänzende Spezialvorschriften für einzelne Mediengattungen, insbesondere den Rundfunk, enthält. Des Weiteren ist der Förderung der Medien sowie der Organisation und Durchführung, den Strafbestimmungen sowie den Übergangs- und Schlussbestimmungen je ein eigener Teil gewidmet.


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