30.09.2004

"Tageschau"

Ombudsmann heisst FDP-Beschwerde gut

Beitrag über Landsgemeinde vom 12. September in Stans im Visier.

Die Ombudsstelle DRS hat eine Beschwerde der FDP Baselland gegen einen Tagesschaubeitrag über die FDP-Landsgemeinde gutgeheissen. Bereits zuvor war eine Reklamation der FDP Schweiz von der Fernseh-Chefredaktion als berechtigt bezeichnet worden. Die Beanstandung sei berechtigt, schrieb DRS-Ombudsmann Otto Schoch in einem Brief an den Präsidenten der FDP-Baselland, Peter Tobler. Dieser hatte den Tagesschaubeitrag über die FDP- Landsgemeinde vom 12. September in Stans gerügt und bei der Ombudsstelle Beschwerde eingereicht.

Otto Schoch bezieht sich in seinem Brief auf ein Schreiben von SF-DRS-Chefredaktor Ueli Haldimann an die FDP Schweiz von Mitte September. Darin gebe Haldimann der FDP "in allen Punkten Recht", schrieb Schoch. Der SF-DRS-Chefredaktor sei über den gerügten Tagesschaubeitrag "entsetzt" gewesen. Haldimann habe deshalb auch unverzüglich reagiert und sich vergewissert, dass der Beitrag aus der Hauptausgabe der Tagesschau in der Spätausgabe nicht mehr gezeigt wurde, schrieb Schoch weiter. Damit zeige sich auch, dass die Rüge von Tobler ausgewiesen und begründet sei.


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