01.11.2002

SF DRS

Ombudsmann übt Kritik an TV-Beitrag "Frau und Orgasmus"

"Grenzen missachtet".

Der Beitrag "Frau und Orgasmus" im TV- Gesundheitsmagazin "Puls" hat Grenzen missachtet, die respektiert sein wollen. Diese Meinung vertritt Otto Schoch, der Ombudsmann von Radio und Fernsehen DRS. Ausschlaggebend für das Urteil von alt Ständerat Schoch waren Bilder aus einem Workshop im Berner Oberland, in dem Frauen Masturbationstechniken vermittelt wurden. "Ich mag gar nicht im Detail beschreiben, was dabei alles zu sehen war - ich empfinde das Ganze als allzu peinlich", schreibt der Ombudsmann in der neuesten Ausgabe von Link, dem Magazin des DRS-Publikumsrates und der Mitgliedergesellschaften.

Auch die "bis in Einzelheiten gehende Vorstellung von Hilfsmitteln für die Selbstbefriedigung" haben nach Ansicht Schochs nichts in einer Gesundheitssendung verloren. Der unvorbereitete Zuschauer erwarte in einer solchen Sendung mit Sicherheit nichts Derartiges. Er habe sich die Frage gestellt, wo denn wohl die Grenzen zwischen Exhibitionismus respektive sexueller Belästigung und dem "Puls"-Beitrag lägen, schreibt Schoch weiter. Exhibitionismus und sexuelle Belästigung sind strafrechtlich relevante Tatbestände.

'Puls'-Redaktion: Sexualität ist relevant

Der Argumentation der "Puls"-Redaktion, Sexualität sei für eine Gesundheitssendung relevant, weil es beispielsweise einen direkten Zusammenhang zwischen einer erfüllten Sexualität und dem Immunsystem gebe, kann Schoch grundsätzlich folgen. In ihrem 20-minütigen Beitrag habe die Redaktion aber Grenzen missachtet, die respektiert sein wollten, betont Schoch. Nichts zu beanstanden hatte der DRS-Ombudsmann an den Statements einer Frauenärztin und an einem Studiogespräch mit einer Paar- und Sexualtherapeutin. Deren Sachlichkeit hebt er hervor.

Reklamationen von Zuschauern


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