03.09.2004

Ringier

Peter Studer zum Cash-Urteil

Präsident des Presserats sieht keine Tendenz zur Medienfeindlichkeit.

Die Basler Zeitung hat Peter Studer, Präsident des Presserats, zum Bundesgerichts-Urteil gegen Ringier befragt. Das Medienhaus muss einem Banker 1.12 Millionen Franken Schadenersatz zahlen. Dieser war 1990 vom Wirtschaftsmagazin Cash zu Unrecht dubioser Geschäfte bezichtigt worden ("persoenlich.com" von gestern). Auf die Frage hin, ob das Urteil gegen Cash als medienfeindlich zu taxieren sei, meinte Studer: "Nein, nicht von vornherein. Das Urteil hat zwar Seltenheitswert, weil mir kaum Schadensersatz-Urteile über solche Summen gegen Medien bekannt sind." Studer kann sich in diesem Zusammenhang an einen Fall erinnern, bei dem die SRG dem Hersteller des Schmerzmittels "Contraschmerz" eine halbe Million zahlen musste.

Der Präsident des Presserats äusserte sich auf die Frage hin, welche Folgen das Urteil für die Medien habe, zurückhaltend: "Meiner Meinung nach keine direkten. Offensichtlich ist es dem Kläger in diesem Fall gelungen, einen derart massivenSchaden nachzuweisen." Weiter meint Studer, dass diese Situation eher eine Ausnahme darstelle. So sei zum Beispiel eine 15 Mio. Franken-Klage durch einen Textilindustrieller gegen die Weltwoche fallen gelassen worden.


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