Ursprünglich beinhaltete die Motion von Petra Gössi zum «besseren Schutz des geistigen Eigentums vor KI-Missbrauch» eine Passage, wonach Inhalte nur mit Zustimmung der Urheberrechtsinhaber zum Training von KI hätten verwendet werden dürfen. Die Wissenschaft warnte jedoch davor.
Mehr als 80 Professorinnen und Professoren von ETH Zürich und der EPF Lausanne veröffentlichten einen eindringlichen Aufruf (persoenlich.com berichtete). Die Forschenden warnten vor möglichen Auswirkungen einer Motion der Schwyzer FDP-Ständerätin. Sollten deren Forderungen umgesetzt werden, käme dies dem Ende der KI-Forschung in der Schweiz gleich.
Sie scheinen sich beim Nationalrat Gehör verschafft zu haben. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hatte die Passage entfernt und den Auftrag an den Bundesrat so formuliert, dass «der Wirtschafts- und Innovationsstandort Schweiz (…) nicht geschwächt wird».
Mehr Spielraum
Trotz Abschwächung des Textes zeigt sich die Autorin der Motion zufrieden über die Zustimmung des Nationalrates. «Ich freue mich, dass die Diskussion über eine sinnvolle Umsetzung weitergehen kann», schreibt sie auf Anfrage. «Wichtig finde ich insbesondere auch, dass mit dem Vorstoss eine breite Diskussion angestossen wurde, welche Regelung für die Schweiz die richtige ist. Es ist gelungen, die unterschiedlichsten Stakeholder an einen Tisch zu bringen.»
Auch beim Verlegerverband Schweizer Medien (VSM) reagiert man positiv auf den Entscheid des Nationalrates. «Wir sind erfreut über den deutlichen Entscheid des Nationalrats zur angepassten Motion Gössi», so Präsident Andrea Masüger gegenüber persoenlich.com.
«Der VSM ist zwar weiterhin der Ansicht, dass ein fairer Interessenausgleich und die Rücksichtnahme auf den KI-Innovationsstandort Schweiz auch innerhalb der ursprünglichen Motion von FDP-Ständerätin Petra Gössi möglich gewesen wäre», so Masüger. «Wir unterstützen aber auch die angepasste Version der Kommission. Die nationalrätliche Version der Motion Gössi enthält keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung der Massnahmen und schafft so mehr Spielraum für die Erarbeitung nachhaltiger Lösungen, ermöglicht aber weiterhin den Schutz journalistischer Inhalte.»

