16.06.2019

Fall Spiess-Hegglin

Philipp Gut muss morgen vor Gericht

Nach der Verurteilung des «Blicks» wegen Persönlichkeitsverletzung, muss im Falle Spiess-Hegglin auch ein «Weltwoche»Redaktor vor Gericht. Der Vorwurf: Üble Nachrede.
Fall Spiess-Hegglin: Philipp Gut muss morgen vor Gericht
«Weltwoche»-Journalist Philipp Gut vor dem Bezirksgericht Zürich im Jahr 2016. (Bild: Keystone/Walter Bieri)

Philipp Gut, Stellvertretender Chefredaktor der «Weltwoche», muss sich am Dienstag vor dem Zürcher Obergericht wegen übler Nachrede zulasten von Jolanda Spiess-Hegglin verantworten. Dies schreiben die Medien von CH Media, unter anderem die «Luzerner Zeitung», am Samstag.

Gut ist in erster Instanz vom Zürcher Bezirksgericht bereits am 15. Mai 2017 verurteilt worden. (persoenlich.com berichtete). Er hat dieses Urteil angefochten. Wegen mehrerer Verschiebungsanträge Guts kommt es nun erst mehr als zwei Jahre später zur Fortsetzung des Rechtsstreits vor der nächsten Instanz.

Grund der Auseinandersetzung ist ein Artikel von Gut in einer Ausgabe der «Weltwoche» im September 2015. Darin hatte er geschrieben, die ehemalige grüne Zuger Kantonsrätin habe den damaligen Präsidenten der Zuger SVP, Markus Hürlimann, «planmässig falsch beschuldigt», sie geschändet zu haben. (wid)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240419