03.05.2002

Rassistisch gefärbte Pressemeldung

Polizist freigesprochen

Medienmitteilung nicht selbst verschickt.

Das Bezirksgericht Weinfelden hat einen 61-jährigen Thurgauer Kantonspolizisten vom Vorwurf der Rassendiskriminierung frei gesprochen. Er sei nicht verantwortlich für die Verbreitung eines Communiqués mit fragwürdigem Inhalt. Der Tatbestand der Öffentlichmachung als Voraussetzung für eine Verurteilung im Sinn des Antirassismus-Gesetzes sei deshalb nicht gegeben, urteilte das Gericht am Freitag. Ob der Inhalt der Medienmitteilung rassistisch war, habe das Gericht deshalb nicht geprüft.

Der Staatsanwalt hatte eine Busse von 800 Franken gefordert. Der Angeklagte habe sich der Rassendiskriminierung durch öffentliche Herabsetzung zweier Personengruppen schuldig gemacht. Der Verteidiger hatte einen Freispurch verlangt.

Am 7. Januar 2001, einem Sonntag, hatte der angeklagte Kantonspolizist ein Communiqué über zwei Einschleichdiebe geschrieben. Darin stand, die Täter hätten die Abwesenheit der Bewohner "auf ihre angeborene Art" ausgenützt. Bei einem der Täter handle es sich um einen 20-jährigen Türken, beim andern um einen 19-jährigen Schweizer, eingebürgert aus Ex-Jugoslawien, so das Communiqué.

Missverständlich


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