Werbespots zum Herunterladen von Pornovideos aufs Handy verletzen laut der Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und TV (UBI) das Programmrecht. In Zürich mussten sich am Dienstag Star TV und zwei Pornoanbieter vor Gericht verantworten.
Wie die UBI am Dienstag bekanntgab, hat sie Beschwerden gegen Star TV und U1 TV gutgeheissen. Die Spots, die täglich im Nachtprogramm der beiden privaten TV-Sender laufen, stellten eine Gefährdung der öffentlichen Sittlichkeit dar, heisst es in der Mitteilung. In den Spots würden unsittliche, entwürdigende und ugendgefährdende Inhalte verbreitet. Diese gefährden laut UBI Jugendliche in ihrer noch unfertigen Entwicklung. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die primären Geschlechtsteile in den Werbespots nicht zu sehen seien.
Sender müssen Angebot kippen
Titel und Hinweise zum Angebot von homo- und heterosexuellen Praktiken liessen am pornografischen Inhalt der Produkte keinen Zweifel. Weder die Ausstrahlungszeit nach Mitternacht noch die Warnhinweise bei Star TV könnten den programmrechtswidrigen Charakter der Spots korrigieren.
Die beiden Sender müssen der UBI innert 60 Tagen einen Bericht abliefern, in dem Massnahmen zur Behebung der Rechtsverletzung aufzulisten sind. Der UBI-Entscheid kann beim Bundesgericht mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden.
Staatsanwalt fordert Geldbussen
Nicht geprüft hat die UBI, ob die Spots auch gegen den Pornografieartikel verstossen. Unabhängig vom UBI-Entscheid mussten sich jedoch am Dienstag Star TV und zwei Pornoanbieter genau deswegen vor dem Zürcher Einzelrichter verantworten. Das Urteil steht noch aus.
Die Staatsanwaltschaft verlangte wegen Verstosses gegen den Pornoartikel (Art. 197) für die beiden Pornoanbieter (Televox AG, Lawa AG) je 5000, für den TV-Star-Geschäftsführer Paul Grau 2500 Franken. Sie warf den Angeklagten vor, in Kauf zu nehmen, dass sich auch Minderjährige Pornos als MMS auf ihre Handys laden könnten.
Eltern verantwortlich
Die Verteidiger forderten Freisprüche. Es sei es nicht die Aufgabe der Medien, die Werbung zu kontrollieren, erklärte der Anwalt von Grau. Der Verteidiger eines Pornoanbieters kritisierte das Schweizer Fernsehen, das den Fall aufgebracht habe, auf seinen Teletext-Seiten aber ebenfalls für solche Pornoangebote werbe.

