07.05.2002

Bundesgericht

Post muss VgT-Nachrichten befördern

Thurgauer Entscheid bestätigt.

Die Post muss den Versand der vierteljährlich erscheinenden Nachrichten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) übernehmen. Das Bundesgericht hat die Berufung der Post gegen das Urteil des Thurgauer Obergerichts abgewiesen. Die St. Galler Hauptpost hatte es im Dezember 1999 abgelehnt, die VgT-Nachrichten und die französischen ACUSA-News als unadressierte Massensendung zu verschicken ("persoenlich.com" berichtete). Zu Unrecht, wie nun die erste Zivilabteilung des Bundesgerichts in ihrer Sitzung vom Dienstag bestätigt hat.

Verweigerung nur aus sachlichen Gründen

Die Lausanner Richterinnen und Richter kamen einstimmig zum Schluss, dass die Post die VgT-Nachrichten im Rahmen ihrer Wettbewerbsdienste befördern muss. Da sie in diesem Bereich wie ein Privater auftrete, sei sie bei der Wahl ihres Vertragspartners zwar grundsätzlich frei. Weil sie als marktmächtiges Unternehmen ihre Leistungen jedoch öffentlich anbiete, dürfe sie eine Beförderung nur aus sachlichen Gründen verweigern. Das treffe bei der von der Post behaupteten Rufschädigung nicht zu.

VgT diskriminiert

Ihre Weigerung laufe deshalb auf eine Diskriminierung des VgT hinaus, zumal dieser für den Versand seiner Publikationen keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten habe. Konkret hatte die Post für ihre Weigerung angeführt, der Inhalt der VgT-Nachrichten bringe sie bei den darin angeprangerten Nutztier-Haltern in Verruf. Laut Bundesgericht reicht ein missliebiger Inhalt für die Beförderungsverweigerung aber nicht aus. Sachlich vertretbar wären etwa strafbare Äusserungen.


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