Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die "Weltwoche" abgewiesen. In der Kolumne von Hildegard Schwaninger im Januar 2014 ging es um die Motive für die Eheschliessung von Christine Vögeli-Schnell mit einem wohlhabenden Zahnarzt und um die Wohnverhältnisse des Paares. Bereits eine Woche zuvor war Christine Vögeli in einem längeren Artikel über die Vermietung günstiger städtischer Wohnungen an prominente Gutverdienende in Zürich genannt worden.
Der Presserat weist in seinem Entscheid darauf hin, dass auch das Privatleben von Prominenten Schutz verdient. Gleichzeitig könnten Personen, die ihre privaten Angelegenheiten bewusst an die Öffentlichkeit tragen, nicht damit rechnen, dass nur wohlwollend über sie berichtet wird. Im vorliegenden Artikel hätten sich zwar einige Fehler eingeschlichen, sie seien jedoch nicht schwerwiegend, urteilt der Presserat. Viele Aussagen stützten sich zudem auf Äusserungen, welche die betroffenen Personen selbst gegenüber der Journalistin oder an gesellschaftlichen Anlässen gemacht hatten.
Ob sich diese Gespräche immer so zugetragen hatten, könne der Presserat im Detail zwar nicht überprüfen, er erkenne aber in der Art der Recherche oder in deren Ergebnis keine Verletzung der Privatsphäre. Was die Vorwürfe rund um die Nutzung einer günstigen städtischen Wohnung betrifft, seien diese nicht so gravierend, als dass Christine Vögeli zwingend dazu hätte angehört werden müssen. (pd)

