12.11.2003

Neues RTVG

Privatradios zufrieden mit KVF-Entscheidungen

Ablehnung der Investitionsförderung bedauert.

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) hat vom Abschluss der Beratungen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KFV-N) zum neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) Kenntnis genommen ("persoenlich.com" von gestern". Der VSP stelle mit Befriedigung fest, dass die bevorzugte Stellung der SRG bei den Anzahl Programmen, der Finanzierung durch Gebühren und Werbung sowie bei der Verbreitung intensiv diskutiert und mindestens teilweise relativiert worden sei, wie es in einer Stellungnahme vom Mittwoch heisst.

Der VSP begrüsst, dass die KFV-N "trotz intensiven Lobbyings der SRG" der Einführung der nationalen Radiowerbung und der Beibehaltung des Radiosponsorings "eine deutliche Abfuhr" erteilt habe. Der VSP anerkennt die für die Privatradios auch gegenüber den Regionalfernsehen austarierte Lösung beim Gebührensplitting. Er betrachtet die 4 Prozent Gebührenanteile an den Radioempfangsgebühren als Anerkennung für die Erbringung des Service public régional.

Der VSP ist erfreut, dass die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen die folgenden wichtigen Punkte im Gesetzestext verankert hat:

- Werbe- und Sponsoringverbot für die Radioprogramme der SRG

- Erhöhung der Anzahl UKW-Frequenzen für die Privatradios von heute 25 auf 40 Prozent

- Erhöhung des Gebührensplittings für bezugsberechtigte Radioveranstalter von heute 7.5 auf 16 Mio. Franken, das sind 4 Prozent der SRG-Radiogebühren.


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