Der Regionalsender RadioFr. (Eigenschreibweise für Radio Freiburg) streicht aus wirtschaftlichen Gründen sechs Stellen. Sparmassnahmen seien unumgänglich, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag.
Weniger nationale Werbung
Das kommende Jahr dürfte für den Mediensektor erneut ein schwieriges werden, schreibt der Radiosender mit Blick auf die kommenden Monate. Die Sparmassnahmen seien vor allem die Folge eines starken Rückgangs der nationalen Werbeeinnahmen. Seit dem Jahr 2020 brachen hier fast 500'000 Franken Umsatz weg. Anfang September machte persoenlich.com publik, dass der nationale Radiowerbeverkauf harzt, sich aber derzeit wieder erholt.
Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bedauerten am Mittwoch den Stellenabbau, der insgesamt 4,8 Vollzeitstellen (FTE) entspricht. Zur Unterstützung der Betroffenen seien Begleitmassnahmen eingeleitet worden. Laut Internetseite von Radio Freiburg beschäftigt der Sender derzeit 44 Mitarbeitende.
Führung kritisiert Kanton
Die Geschäftsführung kritisiert aber auch den Kanton. Der Freiburger Staatsrat habe sich «zweimal geweigert, auf eine Unterstützung einzugehen». Dies, obwohl die Verfassung vorsehe, dass der Staat die Zweisprachigkeit fördere.
Radio Freiburg weist darüber hinaus auch darauf hin, dass der Staat die Rückzahlung von 138'000 Franken fordert, die im Rahmen der Covid-Massnahmen gewährt worden waren. Ein diesbezügliches Verfahren sei beim Kantonsgericht hängig, schrieb Radio Freiburg.
Radio Freiburg/Fribourg ging 1988 auf Sendung mit einem französischen und einem deutschen Programm. Anfang der Nullerjahre erlebte der Sender finanzielle Schwierigkeiten. Eine Spendenaktion bei der Hörerschaft half mit, das Überleben zu sichern.
Mit anderen Medien unter einem Dach
2019 erfolgt der Umzug in neue Räumlichkeiten im Mediaparc in Villars-sur-Glâne. Dort ist der Sender mit La Télé Vaud-Fribourg, Sept.ch und der skippr GmbH unter einem Dach vereint.
Insgesamt müssen drei Betreiber von Privatradios mit Veranstalterkonzession und Leistungsauftrag einen Teil der vom Bund erhaltenen Corona-Nothilfe zurückzahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (persoenlich.com berichtete). (sda/cbe)