Das Schweizer Fernsehen nimmt eine Ergänzung seiner publizistischen Leitlinien vor. Die Anpasssung erfolgt mit Blick auf den Ausbau von der Wirtschaftsberichterstattung, wie die NZZ mit Bezug auf den jüngsten SRG-Newsletter schreibt. SF-Journalisten sind gemäss den Ergänzungen verpflichtet, Insiderinforamtionen, die sie während der beruflichen Tätigkeit erhalten, weder für sich selbst zu nutzen noch an Dritte weiterzugeben. Als Insiderinformationen gelten alle geschäfsrelevanten Daten, die Auswirkungen auf den Börsenkurs haben könnten, wie zum Beispiel Fusionen, Gewinnwarnungen oder Produktelancierungen.
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