11.05.2006

SF

"Puls" muss keine Gegendarstellung machen

Konsumentenschutz vor Gericht abgeblitzt.

Die Stiftung für Konsummentenschutz (SKS) ist mit einem Gegendarstellungsbegehren bei der Zivilabteilung des Gerichtskreises Bern-Laupen gegen die Sendung "Puls" abgeblitzt, wie dem Newsletter der SRG Deutschschweiz zu entnehmen ist. In der SF-Gesundheitssendung hatte ein Arzt im O-Ton gesagt, eine Impfbroschüre der SKS sei eine Mischung von Wahrheit, Halbwahrheiten und "blanken Lügen".


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