28.08.2001

Shawne Fielding

Rechtsstreit um "Nacktfoto" gewonnen

Selbstbestimmungsrecht verletzt.

Das Berliner Stadtmagazin Tip darf eine satirische Nackt-Darstellung der Schweizer Botschaftergattin Shawne Fielding per Gerichtsbeschluss nicht mehr zeigen. Auch der Nachdruck ist verboten. Wie die Justizpressestelle am Dienstag in Berlin mitteilte, hat Fielding durch die Bestätigung ihrer einstweiligen Verfügung von Mitte Juni den Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin gegen den Tip gewonnen. Ursache des Streits war eine Nackt-Darstellung Fieldings in einer Mai-Ausgabe des Tip. Das Stadtmagazin hatte eine Fotomontage mit dem Kopf der Botschaftergattin veröffentlicht, der auf den unbekleideten Körper eines Models montiert war.

Selbstbestimmungsrecht verletzt

Fieldings Anwalt Matthias Prinz sah damit das Selbstbestimmungsrecht seiner Mandantin verletzt. Es sei der Eindruck entstanden, dass sich Fielding ausgezogen habe, argumentierte Prinz. "Man darf sie aber nicht gegen ihren Willen ausziehen." Tip-Anwalt Christian Schertz berief sich dagegen auf die Satire- und Kunstfreiheit. Fielding habe in der Öffentlichkeit "ihre Körperlichkeit inszeniert". Die Montage sei als bewertender Bezug auf eine Medienfigur zu verstehen. Schertz kündigte weitere rechtliche Schritte gegen die Verfügung an.


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