15.04.2016

Causa Böhmermann

Richter sollen entscheiden

Merkel lässt Strafermittlungen zu, will aber den Paragraphen 103 StGB bis 2018 abschaffen.
Causa Böhmermann: Richter sollen entscheiden

Die deutsche Regierung hat der Strafverfolgung des ZDF-Moderators Jan Böhmermann wegen dessen «Schmähgedichts» über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan zugestimmt.

Bundeskanzlerin Angela Merkel begründete die Einwilligung am Freitag im Grundsatz mit der Unabhängigkeit der Justiz. Auszüge aus ihrer Erklärung im Wortlaut:

«Gesetzliche Voraussetzung für die Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten ist eine Ermächtigung der Bundesregierung. Die Bundesregierung hat dieses Ersuchen entsprechend der Staatspraxis geprüft. An dieser Prüfung waren das Auswärtige Amt, das Bundesjustizministerium, das Bundesinnenministerium und das Bundeskanzleramt beteiligt.

Es gab unterschiedliche Auffassungen zwischen den Koalitionspartnern Union und SPD. Im Ergebnis wird die Bundesregierung im vorliegenden Fall die Ermächtigung erteilen. (...)

Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeutet die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden.

Genau in diesem und in keinem anderen Verständnis, genau in diesem und in keinem anderen Gesamtrahmen wird die Bundesregierung im vorliegenden konkreten Fall hinsichtlich des Moderators Jan Böhmermann die von mir eingangs vorgetragene Ermächtigung erteilen.

Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass Paragraf 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten.»

Journalistenverband hält Entscheidung im Fall Böhmermann für absurd

Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) Frank Überall hat die Entscheidung der Regierung in der Böhmermann-Affäre kritisiert. «Ich finde das absurd», sagte er am Freitag der Nachrichtenagentur dpa.

«Die Kanzlerin hat zwar betont, wie wichtig ihr Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit seien - allein mir fehlt der Glaube», sagte Überall.

Recht habe die Kanzlerin allerdings damit, dass diese Entscheidung keine Vorverurteilung sei. «Ich hoffe, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt», so der DJV-Vorsitzende. Und selbst wenn, bedeute dass nicht, dass Böhmermann zwangsläufig verurteilt werde. «Am Ende glaube ich, dass die Presse- und Meinungsfreiheit höher wiegt.»

ZDF: Politische Entscheidung

Der TV-Sender ZDF bewertete die Zustimmung der deutschen Regierung für ein gesondertes Strafverfahren gegen TV-Moderator Jan Böhmermann als «politische Entscheidung».

Inhaltlich nahm der Sender am Freitag keine Stellung dazu und verwies auf das Justizverfahren. «Die Bundesregierung hat nach Paragraf 104a Strafgesetzbuch eine politische Entscheidung getroffen», teilte das ZDF auf Anfrage mit.

«Voraussetzung einer Strafbarkeit ist aber die Erfüllung des Beleidigungstatbestands. Dazu trifft die Entscheidung der Bundesregierung keinerlei Wertung. Das ist Aufgabe der Justiz.»

Im Paragraf 104 a StGB geht es um die Voraussetzungen für eine Strafverfolgung wegen des Verdachts auf Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Dafür müssen ein Strafverlangen der ausländischen Regierung und die Ermächtigung der deutschen Regierung zur Strafverfolgung vorliegen.(sda)

Bild: Keystone

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen
Neue Podcast-Folge: Jetzt reinhören