28.09.2004

"Rundschau"

Richtigstellung zum "Raser-Fall"

Lauter Falschaussagen.

Ein Bericht in der "Rundschau" des Schweizer Fernsehens DRS hat verschiedene Artikel ausgelöst. So titelte der Tages Anzeiger vom 18. September "Raserbeitrag der 'Rundschau' heftig umstritten" und berichtete, neben der Bezirksanwaltschaft hätten auch "die Raser selbst juristische Schritte eingeleitet". "persoenlich.com" übernahm Teile der Meldung unter dem Titel "SF DRS: 'Rundschau'-Raser will klagen".

Diese und auch weitere Behauptungen, die in der Folge veröffentlicht wurden, seien völlig falsch, liess SF DRS am Dienstag wissen. Das habe eine Aussprache am 24.9.2004 zwischen der "Rundschau" und Protagonisten des "Rundschau"-Beitrags, angeführt von Amir B., bestätigt. Die Aussprache sei folgendermassen protokolliert worden:

"- Die Aussage, die 'Rundschau' habe die Protagonisten zu Geschwindigkeitsexzessen und 'Action' animiert, ist falsch. Richtig ist, dass die 'Rundschau'-Crew mehrmals mässigend auf die Protagonisten einwirkte.

- Die Aussage, die 'Rundschau' habe private Aufnahmen ausgestrahlt, ist falsch. Tatsache ist, dass sämtliche gedrehten Bilder journalistisch motiviert waren.

- Die Aussage, die 'Rundschau' habe den Protagonisten versprochen, den Film vor der Ausstrahlung vorzuführen, ist falsch. Ein solches Versprechen hat die 'Rundschau' zu keinem Zeitpunkt gemacht."


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