07.12.2021

Wegen Corona

Ringier hält an 2G-Zutrittsregel fest

Auch wenn gemäss Seco derzeit die gesetzliche Grundlage fehlt: Das Medienhaus setzt ab Mittwoch wie geplant auf 2G am Arbeitsplatz. Betreffend Wegfall der Maskenpflicht macht Ringier dagegen einen Rückzieher.
Wegen Corona: Ringier hält an 2G-Zutrittsregel fest
Ab dem 8. Dezember ist der Zutritt zu den Ringier-Büros nur noch mit 2G-Zertifikat und Maske möglich. (Bild: Keystone/Laurent Gilliéron)

Ab 8. Dezember beabsichtigt Ringier, die 2G-Zutrittsregel für seine Büros einzuführen. Damit werde nach Regeln des Bundes die generelle Maskenpflicht im Gebäude entfallen, wie die Ringier-Taskforce vor ein paar Tagen in einer internen Information mitteilte (persoenlich.com berichtete). 

Doch auf Anfrage von persoenlich.com schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco: «Es fehlt zurzeit an einer gesetzlichen Grundlage für die allgemeine Einführung von 2G am Arbeitsplatz. Diese könnte beispielsweise im Covid-19-Gesetz vorgesehen werden.» Damit bestätigte Mediensprecher Fabian Maienfisch einen entsprechenden Bericht des Blicks vom 7. Dezember. Eine 2G-Regel für Arbeitnehmende sei nur in ganz bestimmten Settings zulässig, so Maienfisch weiter. Als Beispiel nannte der Sprecher etwa das Flugpersonal, welches aufgrund der länderspezifischen Ein- und Ausreiseregeln ohne Impf- oder Genesungsnachweis nicht mehr zum Einsatz gelangen könne.

Ringier: «Zum Schutz unserer Mitarbeitenden»

Und dennoch verzichtet Ringier nicht auf 2G, wie Kommunikationschefin Johanna Walser auf Anfrage sagt: «Zum Schutz unserer Mitarbeitenden halten wir an der Einführung von 2G fest. Es gilt weiterhin generell und überall eine Maskenpflicht, auch am eigenen Arbeitsplatz, sofern mehr als eine Person im Raum ist. Unsere Mitarbeitenden sind entsprechend informiert.» Walser ergänzt: «Wir empfehlen generell, weiterhin auf Homeoffice zu setzen. Für Vor-Ort-Anwesenheit gilt die Obergrenze von 30 Prozent je Team.» 

Ringier krebst also nur beim ursprünglich geplanten Wegfall der Maskenpflicht im Arbeitsumfeld per 8. Dezember zurück. Der Grund liegt auf der Hand, sagte BAG-Sprecherin Simone Buchmann gegenüber persoenlich.com doch: «Die im Arbeitsbereich vorgesehene Maskenpflicht geht vor und bleibt trotz 2G oder 3G bestehen». 

Erst nach Präzisierungen herrschte bei Firmen Klarheit

Beim Merkblatt zu den per 6. Dezember gültigen Massnahmen des Bundesrats gegen das Coronavirus hiess es am vergangenen Freitag unter dem Punkt «Beschränkung auf 2G möglich»: «Betriebe und Veranstalter mit Zertifikatspflicht können Zutritt auf Geimpfte und Genesene beschränken. Bei 2G entfallen Maskenpflicht und Sitzpflicht (bei Konsumation).» 

bag

Gegenüber 20 Minuten teilte das BAG schliesslich mit, dass mit dem Wort «Betrieb» nicht Firmen gemeint seien – mit Verweis auf die neue Covid-19-Verordnung des Bundesrats vom 3. Dezember. Darin heisst es unter anderem: «Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport, in denen den Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich Aussenbereiche offenstehen, müssen bei Personen ab 16 Jahren den Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränken.» Solche Einrichtungen und Betriebe könnten den Zugang für Personen ab 16 Jahren auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat beschränken, wie es weiter heisst.

Aussagen von Bundesrat Alain Berset an der Pressekonferenz vom vergangenen Freitag hätten für Verwirrung gesorgt, heisst es gemäss 20min.ch weiter. Erst nach den Präzisierungen in der Verordnung war für Firmen wie dem Medienunternehmen CH Media klar, dass eine Einführung von 2G mit aufgehobener Maskenpflicht im Arbeitsumfeld vorab nicht vorgesehen sei (persoenlich.com berichtete).


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