Der Schweizer Presserat rügt einen Artikel der «NZZ am Sonntag»: Die Autorin Milena Moser hatte darin geschrieben, dass ein Yogalehrer das Zölibat gepredigt habe, selber aber ein Art Harem eingerichtet haben soll. Damit habe sie ein Gerücht kolportiert - ohne es zu überprüfen, kritisiert der Presserat.
Wer ein Gerücht veröffentlicht, muss dieses vorgängig zwingend überprüfen. Diesen Grundsatz ruft der Schweizer Presserat in einer Stellungnahme in Erinnerung, die am Freitag publiziert wurde.
Im Artikel «Der Unterleib des Gurus», der im Mai 2015 erschienen war, hatte die Autorin ihre Quellen nicht angegeben.
Auf Nachfrage eines Lesers teilte die «NZZ am Sonntag» diesem mit, dass es sich bei den Behauptungen um Fakten handle, wie der Presserat schreibt. Diese würden - wo nicht extra ausgewiesen - «von verschiedensten internationalen Medien («New York Times», etc.)» stammen.
Vorliegend hätten die Zeitung und die Autorin des Artikels «die Quelle des Gerüchts offensichtlich nicht überprüft», hält der Presserat fest. Damit sei der Journalistenkodex verletzt worden.
Wie der Presserat in seiner Stellungnahme im Weiteren festhält, habe die «NZZ am Sonntag» zu «einem originellen Argument» gegriffen. Sie machte nämlich geltend, dass es sich bei Milena Moser um eine Schriftstellerin handle, und nicht um eine Journalistin. Der Journalistenkodex sei also nicht anwendbar.
«In Zeiten, in denen es normal ist, dass Sportler, Filmschauspieler und Handwerker regelmässige Kolumnen in Medienprodukten schreiben, gilt es dieses Argument näher zu wägen», hält der Presserat fest. Er kommt aber zum Schluss, dass es «unerheblich ist, ob eine Journalistin, eine Schriftstellerin oder der Hauswart der NZZ den Artikel zeichnet.» (sda/lcv)
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02.07.2016 11:32 Uhr

