Am Montag hat der Verband Schweizer Presse an einer Pressekonferenz dargelegt, wie er sich die neu geordnete TV-Landschaft nach der Umsetzung des neuen Radio- und Fernseh-Gesetzes (RTVG) vorstellt. Die Konzessionsgelder für private TV-Sender nach dem neuen Gebührensplitting sollen in 14, statt der vom Bundesrat und Bakom vorgeschlagenen 10 bis 12 Versorgungsgebieten ausgeschüttet werden. Zugleich legte der Verlegerverband einen Verteilschlüssel vor, der darüber bestimmt, wie die 28 Millionen Franken Gebührengelder für die TV-Stationen ausgeschüttet werden sollen.
Man habe sich beim Definieren der Versorgungsgebiete neben den politischen vor allem auch an wirtschaftlichen, kulturellen und sprachlichen Kriterien orientiert, um nicht zu viele Konzessionsräume zu erhalten, sagte Andreas Meili, Leiter Fachgruppe TV beim Verband Schweizer Presse und Mitglied der Tamedia-Geschäftsleitung. Kleine Versorgungsgebiete wie Schaffhausen mit gerade mal 40'000 Haushalten stehen zwanzigmal grösseren wie Zürich gegenüber. In der Deutschschweiz definiert das Konzept neun, in der Romandie drei und im Tessin ein Versorgungsgebiet.
Das Gebührensplitting dürfte nach Ansicht der Verleger zu einer Flurbereinigung bei den privaten TV-Anbietern führen. Ein grosser Teil der Sender arbeitet defizitär und könnte die von der SRG abgezwackten Gebührengelder gut gebrauchen. Die Verleger besitzen einen Grossteil der rund 40 privaten TV-Sender.
Auch Service-Public-Leistungsprämie
Das Verlegerkonzept "Zur Neuordnung der TV-Landschaft Schweiz" sieht die Ausschüttung der Gelder nach einem 3-Säulen-Prinzip vor. Laut Mitverfasser Hanspeter Kellermüller sollen die 14 Sender ab 2007 je einen Sockelbeitrag von jährlich rund einer Million Franken erhalten. Die zweite Hälfte der zur Verfügung stehenden TV-Gelder würde in Form von Strukturausgleichsprämien sowie 10 bis 20 Prozent der gesamten Summe von 28 Millionen als Service-Public-Leistungsprämie ausgeschüttet.

