19.02.2025

Berner Polizeiaffäre

Sicherheitsdirektor kritisiert Tamedia-Zeitungen

Berner Regierungsrat Philippe Müller sieht sich durch Urteil von Berner Obergericht bestätigt.
Berner Polizeiaffäre: Sicherheitsdirektor kritisiert Tamedia-Zeitungen
Bereits im Januar hatte der Regierungsrat die Berichterstattung an einer Medienkonferenz kritisiert. (Bild: Keystone/Alessandro della Valle)

Das Berner Obergericht hat einen Polizisten im Zusammenhang mit einer Anhaltung bei der Heiliggeistkirche in Bern im Jahr 2021 freigesprochen. Den ersten beschuldigten Polizisten hatte bereits zuvor das Regionalgericht freigesprochen. Damit werde klar, dass der Polizeieinsatz strafrechtlich nicht relevant gewesen sei. Kein einziger der ursprünglich erhobenen Vorwürfe habe sich erhärtet, schreibt nun die Berner Sicherheitsdirektion in einer Pressemitteilung. Schweizweit in die Schlagzeilen geriet der Fall, weil die Tamedia-Zeitungen Bund und Berner Zeitung heftige Anschuldigungen gegenüber der Berner Polizei erhoben hatten (persoenlich.com berichtete).

Bereits vor einigen Wochen hatte sich der Berner Regierungsrat und Sicherheitsdirektor Philippe Müller in einer Pressekonferenz gegen die Vorwürfe gewehrt, was ungewöhnlich ist. Mit dem heutigen Urteil des Berner Obergerichts werde klar, dass der Polizeieinsatz strafrechtlich nicht relevant gewesen sei. In einem vom Grossen Rat geforderten Bericht kam der Regierungsrat zu dem Schluss, dass die Anhaltung in den Zeitungen Der Bund und Berner Zeitung wider besseres Wissen wesentlich gefährlicher dargestellt worden sei, als sie tatsächlich war.

Zudem sei sie zu Unrecht mit einem Tötungsdelikt in den USA verglichen worden. Die Berichterstattung werfe auch Fragen nach ihrer Objektivität und Relevanz auf, kritisiert die Berner Sicherheitsdirektion. Dass medial über den Polizeieinsatz berichtet worden sei, sei aber nicht zu beanstanden. Die Art und Weise wie auch die Intensität der Medienberichterstattung erscheinen jedoch im Licht der vollständigen Freisprüche fragwürdig und irritierend. Die beiden Zeitungen Der Bund und Berner Zeitung hatten allein in den zwei Wochen nach dem Vorfall mindestens zwölfmal über den Fall berichtet.

«Von der ganzen Medienkampagne gegen die Polizei bleibt nichts übrig. Für die betroffenen Polizeimitarbeiter und ihre Familien sind die Freisprüche eine grosse Entlastung, auch wenn es die vorverurteilende Medienberichterstattung nicht vollständig wiedergutmachen kann», so Regierungsrat Philippe Müller in der Medienmitteilung. Die Redaktion von Der Bund und Berner Zeitung haben sich bis anhin nicht für ihre Berichterstattung bei den betroffenen Polizisten entschuldigt. Künftig will der Berner Regierungsrat die Polizeiarbeit noch besser gegenüber Medienschaffenden und der Öffentlichkeit erklären. (ma)


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