08.06.2010

Gerichtsurteil

Springer darf ProSiebenSat.1 weiterhin nicht kaufen

Übernahme des TV-Senders untersagt.

Der deutsche Axel-Springer-Verlag muss seine Hoffnungen auf einen grossen Einstieg ins deutsche TV-Geschäft nach einer Gerichtsentscheidung vorerst begraben. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag eine Beschwerde des "Bild"- Herausgebers gegen eine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf zurück, das vor zwei Jahren eine Übernahme der Fernsehsendergruppe ProSiebenSat.1 durch Springer untersagte hatte.

Das Gericht folgte damit der Argumentation seiner Vorinstanz, nach der die beiden Firmen zusammen auf dem deutschen Medienmarkt zu mächtig geworden wären. Damit kann das deutsche Kartellamt, das den geplanten Zusammenschluss 2006 verboten hatte, einen vollen Erfolg für sich verbuchen. An der Börse belastete das Urteil die Titel beider Unternehmen. Während Springer mit einem Minus von 0,8 Prozent nur etwas schlechter abschloss als der Gesamtmarkt, brach die ProSiebenSat.1-Aktie um 6,4 Prozent ein. (sda)


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