Der Presserat hat sich im Zusammenhang mit dem Fall "Voser/Turina" zu den Themen "Quellenschutz" und "Anhörung bei schweren Vorwürfen" geäussert. In seiner am Freitag publizierten Stellungnahme bekräftigt er die grundsätzliche Zulässigkeit einer auf anonym gehaltenen Quellen beruhenden Berichterstattung. Stosse ein Journalist bei seiner Recherche zu einem Strafverfahren auf Fakten und ernstzunehmende Aussagen, welche nahe legten, dass es entgegen den bisherigen Annahmen der Untersuchungsbehörden nicht um fahrlässige, sondern stattdessen um eventualvorsätzliche gehen könnte, bestehe ein Interesse der Öffentlichkeit, davon Kenntnis zu erhalten.
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