Ein Aargauer Journalist reichte eine Strafanzeige wegen Tierquälerei bzw. Anstiftung zur Tierquälerei gegen das Schweizer Fernsehens ein. Dorn im Auge des Tierfreundes war die Reihe "Hundecoach" in "Leben live". Die Sendung gibt es inzwischen nicht mehr -- was allerdings nichts mit der Klage, sondern mit den schlechten Einschaltquoten zu tun hatte. Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat hat das Verfahren nun mittels Nichteintretensverfügung eingestellt, wie dem SRG-Newsletter "Inside" entnommen werden kann.
Die Beschwerde richtete sich gegen einen Hundecoach, der Hunde an der Leine gerissen und diese so in einen Angst- und Stresszustand versetzt und dadurch gequält habe. Die Redaktion habe sich davon nicht distanziert und somit das Vorgehen befürwortet und zu ähnlichem Verhalten angestiftet.
Die Staatsanwaltschaft begründet die Nichteintretensverfügung unter anderem mit dem bemerkenswerten Satz, dass es auch Eltern gestattet sei, "zur Erziehung ihrer Kinder in gewissem -- beschränktem -- Umfang tätlich zu werden". Da dies Eltern gestattet sei, könne für die Hundeerziehung nichts anderes gelten.
Die in der Sendung gezeigten Szenen seien noch durch das Züchtigungsrecht des Tierhalters gedeckt. Da keine Tiermisshandlung vorliege, entfalle auch eine strafbare Anstiftungshandlung. Selbst wenn ein Vergehen gegen das Tierschutzgesetz angenommen würde, seien Schuld und Tatfolgen dermassen geringfügig, dass von einer Bestrafung ohnehin abzusehen wäre. Damit seien die Voraussetzungen zur Eröffnung einer Untersuchung nicht gegeben.

