Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen TG stellt laut einer Meldung der «NZZ am Sonntag» ein Strafverfahren gegen den Journalisten Shams ul-Haq ein. Dieser hatte im Januar 2016 in Kreuzlingen ein Asylgesuch gestellt und darin falsche Angaben gemacht, weil er über Missstände recherchieren wollte. Der Artikel dazu erschien am 17. Januar 2017 in der «SonntagsZeitung».

Der Beschuldigte habe zwar gegen das Asylgesetz verstossen, hiess es von der Staatsanwaltschaft. Doch trotz dem Gesetzesverstoss geht der Journalist straffrei aus, denn er hatte einen sogenannten übergesetzlichen Rechtfertigungsgrund. (sda/wid)
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