09.05.2006

Sie+Er

Suidzidberichterstattung war kein Tabu

Beschwerde von Presserat zurückgewiesen.

Das Thema Suizid ist kein Medien-Tabu. Die Berichterstattung über Selbsttötungen muss aber zurückhaltend sein und die Privatsphäre der Betroffenen und ihrer Angehörigen achten, hält der Schweizer Presserat fest. Zulässig sind auch Bilder des Tatorts, wenn dort begangene Suizide öffentliches Aufsehen erregt und Diskussionen ausgelöst haben, schreibt der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Dies gelte besonders dann, wenn die Reportage bezwecke, dass ein bekannter Ort für Suizide mit baulichen Massnahmen unattraktiv gemacht werden soll.


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