Stein des Anstosses im Rechtsstreit ist eine Werbewirksamkeitsstudie, welche Publisuisse Anfang September präsentiert hatte und aus einer Zusammenarbeit mit Advico Young & Rubicam, Mediafocus und der Universität Bern hervorgegangen ist. Darin wird wissenschaftlich zu belegen versucht, dass das Fernsehen deutlich stärker wirksam ist als andere Medien, wenn es um die Wertsteigerung einer Marke geht. Im Gegenzug wird der Printwerbung bloss eine unterdurschnittliche Markenentwicklung bescheinigt. "Je höher der Anteil von Fernsehen im Mediamix, desto höher der Markenwert", lautet ein Kernergebnis.
Diese Studienergebnisse verwertete die Publisuisse auch in ihrer Werbung -- bereits drei Monate, bevor diese publiziert wurden. "Jetzt ist wissenschaftlich bewiesen, TV-Werbung wirkt besser als Print" wurde in Printanzeigen und über Banner-Werbung im Internet verlautet. Dies stiess sowohl dem Verband Schweizer Presse als auch den Verantwortlichen der Tamedia sauer auf. Eine Mitarbeiterin der Tamedia soll bereits an der Präsentation die Objektivität der Studie angezweifelt und rechtliche Schritte angekündigt haben, wie "persoenlich.com" erfahren hat.
Vergangene Woche nun reichte das Zürcher Verlagshaus ein Massnahmenbegehren beim Bezirksgericht Zürich ein. Entsprechende Recherchen von "persoenlich.com" werden von Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer bestätigt. "Wir sind der Auffassung, dass unsere Werbekunden das Recht haben auf verlässliche Informationen über die Wirkung ihrer Werbung", begründet Christoph Zimmer das juristische Vorgehen.
Es sei rechtlich unlauter, wenn die Publisuisse mit Behauptungen werbe, deren Aussagen nicht einem gesicherten wissenschaftlichen Stand entsprechen. "Vergleichende Werbung muss objektiv sein -- und dies ist nur möglich, wenn die Vergleichsgrundlagen transparent sind", sagt Zimmer. Ziel der Tamedia sei, dass die Publisuisse auf diese unlautere Werbung verzichte und eine wissenschaftliche Überprüfung der Studie zulasse. Laut Zimmer hat die Publisuisse dieses Recht der Tamedia bislang jedoch verwehrt.
Keine Stellungnahme erhielt "persoenlich.com" von der Publisuisse. "Wir geben zu hängigen Verfahren generell keine Auskunft", erklärte PR-Chef Peter Kaufmann am Donnerstag gegenüber "persoenlich.com". Die SRG-Vermarkterin kann bis zur Anhörung am Bezirksgericht Zürich, die voraussichtlich Ende November stattfindet, beim Bezirksgericht ihre Unterlagen einreichen. Nach der Anhörung hat dann der Einzelrichter zu entscheiden, ob er die Publisuisse-Werbung vorsorglich verbieten will.

Die umstrittene Publisuisse-Werbung, die auch auf "persoenlich.com" geschaltet wurde.

