26.08.2014

Aktion Medienfreiheit

Teilrevision der RTVV und der SRG-Konzession werden abgelehnt

Wettbewerbsfreundliches Marktumfeld auch in den elektronischen Medien schaffen.

Die Aktion Medienfreiheit unterstützt laut Mitteilung alle Bestrebungen, die privaten Sender von Bürokratie und Auflagen zu befreien und so ein unternehmer- und wettbewerbsfreundliches Marktumfeld auch im Bereich der elektronischen Medien zu schaffen. Bevor der SRG einseitig neue technische – und vor allem kommerzielle – Möglichkeiten eingeräumt werden, müsse zwingend der Service Public definiert werden, heisst es weiter. Die Leistungen, welche die gebührenfinanzierte SRG zu erbringen habe, seien auf Gesetzesebene eng, klar und verständlich zu umgrenzen.

Gleichzeitig sei die Frage zu beantworten, welche Programmangebote und neuen technologischen Möglichkeiten zwingend von gebührenfinanzierten Sendern zu verbreiten sind bzw. welche Angebotsbereiche den privaten Anbietern überlassen werden können. Wo eine Deregulierung möglich ist, soll sie stattfinden: Die stete Ausweitung der Angebotspalette der gebührenfinanzierten SRG ist ein substantieller Eingriff in den Wettbewerb und verschlechtert die Rahmenbedingungen für private Anbieter.

Freiheiten und Pflichten der Kabelnetzbetreiber
In diesem Zusammenhang bedürfen auch die Fragen über die Freiheiten und Pflichten der Kabelnetzbetreiber und Internet-TV-Anbieter einer Grundsatzdiskussion. Sodann ist die mannigfaltige Rolle des Bundes als Mehrheitsaktionär der Swisscom – und damit indirekt auch der Billag –, als Entscheidungsinstanz über die Vergabe von Konzessionen, als zuständige Instanz für die Definition der Sendegebiete für Radio- und Fernsehstationen, Gebührenentscheide sowie Kontrolle und Regulierung im Telecom- und Medienbereich zu klären.

Statt in unnötiger Eile die RTVV zu revidieren, müssen zunächst obenstehende Fragen geklärt und mit den verschiedenen Marktteilnehmern diskutiert werden. Sodann muss auch die Grundsatzfrage, warum HbbTV überhaupt reguliert werden muss, aufgeworfen werden. Die Antwort hierzu bleibt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) vorerst schuldig.

Aus den angeführten Gründen lehnt die Aktion Medienfreiheit die vorliegende Teilrevision der RTVV und der SRG-Konzession, was die Regelung von HbbTV anbelangt, ab. Mindestens sind, was die Verbreitung von HbbTV anbetrifft, alle schweizerischen Sender und schweizerischen Werbefenster gleichzustellen. Die in der genannten Teilrevision enthaltenen Massnahmen zur Entlastung und Verbesserung der Situation der privaten Anbieter jedoch werden unterstützt. (pd)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen