10.02.2004

Presserat

TeleTicino verletzt Anhörungspflicht

Rüge -- aber Mordversuch bleibt ungelöst.

Der Schweizer Presserat hat in einer Stellungnahme den Tessiner Privatsender TeleTicino getadelt. Dem Sender wird vorgeworfen, die Anhörungspflicht im Zusammenhang mit den Ermittlungen in einem Mordversuch verletzt zu haben.

TeleTicino hatte im Sommer 2003 Vorwürfe eines einheimischen Anwaltes verbreitet, der einen Arzt vertrat, der wegen Mordversuch an seiner Mutter in U-Haft sass. In einem Brief kritisierte der Anwalt die Art und Weise, wie Staatsanwältin Fiorenza Bergomi die Ermittlungen leitete. TeleTicino beschränkte sich in den Abendnachrichten vom 14. Juli darauf, den Standpunkt des Anwalts wiederzugeben. Erst einen Tag später gab der Sender Staatsanwältin Bergomi die Möglichkeit, sich gegen die Kritik zu wehren.

Rüge -- aber Mordversuch bleibt ungelöst


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