Mit Schleichwerbung für ein Hotel in der Sendung "Traumjob" des Schweizer Fernsehens hat die SRG gegen gesetzliche Sponsoring- und Werbebestimmungen verstossen, findet das UVEK. Es hat eine Beschwerde der SRG gegen eine BAKOM-Verfügung abgelehnt.
Auslöser für die Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) war die am 1. Mai 2005 gesendete dritte "Traumjob"-Folge gewesen. Darin erhielt die Gruppe der ausgeschiedenen Bewerber und Bewerberinnen als "Trostpreis" eine Übernachtung samt Nachtessen im Hotel Victoria-Jungfrau in Interlaken BE.
Zur Illustration wurde eine längere Filmsequenz gezeigt, in der die Kandidatinnen und Kandidaten im Innern des Hotels zu sehen waren. Im Abspann der Sendung wurde dem Hotel gedankt.
Verstoss gegen RTVG
Das BAKOM kritisierte, dass mit der blossen Verdankung im Abspann das Hotel Victoria-Jungfrau ungenügend als Sponsor deklariert worden sei. Daher sei das Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) verletzt. Sanktionen wurden keine verhängt.
Gegen diese Einschätzung reichte die SRG beim Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Beschwerde ein. Das UVEK hat sich nun gemäss einer Mitteilung vom Freitag der Auffassung des BAKOM angeschlossen. Das Hotel hätte am Anfang und am Ende der Sendung explizit als Sponsor ausgewiesen werden müssen.

