19.02.2025

Tagesschau

Trump-Bericht verletzt Sachgerechtigkeitsgebot

Trump als «verurteilten Steuerbetrüger» zu bezeichnen, sei faktisch falsch, stellt die SRG-Ombudsstelle fest.
Tagesschau: Trump-Bericht verletzt Sachgerechtigkeitsgebot
(Bild: SRF/Tagesschau/Screenshot)

Die SRG-Ombudsstelle hat einen Beitrag der «Tagesschau» zu US-Präsident Trump beanstandet. Beim Beitrag, in dem Trump als «verurteilter Steuerbetrüger» bezeichnet wird, stelle man einen Verstoss gegen das Sachgerechtigkeitsgebot fest. Trump als «verurteilten Steuerbetrüger» zu bezeichnen, sei faktisch falsch, hiess es im SRF-Newsletter vom Mittwoch.

Die besagte Millionenstrafe für Steuerdelikte aus dem Jahr 2023 habe dem Unternehmen «Trump Organization», nicht der Privatperson Trump gegolten, so die Ombudsstelle in ihrer Stellungnahme. Die «Tagesschau» verletze damit durch ihre Wortwahl im Jahresrückblick vom 26. Dezember 2024 die Privatperson Trump in dessen Persönlichkeit. Laut Ombudsstelle hätte die Unterscheidung zwischen dem Unternehmen und der Privatperson klar gemacht werden müssen.

Als Kopf und Namensgeber der «Trump Organization2 stehe Trump bei dem benannten Steuerhinterziehungsurteil in der Verantwortung, so die Redaktion in ihrer Stellungnahme. Jedoch sei man bei der Formulierung nicht präzise genug gewesen, und der beanstandete Satz werde zu Recht kritisiert.

Zwei weitere Beiträge des Schweizer Fernsehens im Zusammenhang mit Trump wurden nicht beanstandet. (sda/spo)


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