18.09.2006

Europäischer Gerichtshof

UBI-Urteil gegen TSR-Bericht gekippt

Autor hat journalistische Grundsätze respektiert.

Die von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ausgesprochene und vom Bundesgericht bestätigte Verurteilung der 1997 ausgestrahlten "Temps présent"-Sendung "L’honneur perdu de la Suisse" des Journalisten Daniel Monnat ist für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt worden.

Die TSR hatte im März 1997 eine Recherche von Daniel Monnat produziert und ausgestrahlt, die sich mit der Geschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs und insbesondere mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland beschäftigte. Die Recherche mit dem Titel "L’honneur perdu de la Suisse" löste bei ihrer Ausstrahlung heftige Reaktionen aus. Aufgrund der Klage einer Gruppe von Fernsehzuschauern wurde die Sendung trotz zwei Rekursen der SRG SSR idée suisse 1999 von der UBI und danach vom Bundesgericht verurteilt.


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