In seinem Bericht über einen verwahrten Pädophilen, der im Urlaub mit einem SVP-Kantonsrat telefonierte, hat der "SonntagsBlick" die Wahrheitspflicht nicht verletzt. Der Schweizer Presserat wies eine Beschwerde der Zürcher Behörden ab. Der "SonntagsBlick" hatte am 2. März 2008 über den Vorfall berichtet. Im Gespräch habe der Pädophile im Hafturlaub dem Politiker gesagt, dass er unbeaufsichtigt sei und abhauen könnte. Der SonntagsBlick titelte: "Verwahrter Kinderschänder allein im Ausgang."
Daraufhin wandte sich die Zürcher Justizdirektion unter anderem wegen Verletzung der Wahrheitspflicht an den Presserat. Sie beanstandete, dass der Titel irreführend und wahrheitswidrig sei, da der Verwahrte nicht alleine war, sondern sich im begleiteten Urlaub befand. Dem hielt der Presserat entgegen, dass der stark zugespitzte Titel bereits im Lead relativiert werde. Und im Bericht selber werde klar, dass der Zürcher Justizdirektion nicht vorgeworfen werde, einen Verwahrten im Hafturlaub gar nicht, sondern nur ungenügend beaufsichtigt zu haben. (sda)

