31.03.2006

SF

Unerlaubte Werbung im "Wetterkanal"

BAKOM-Verfügung gegen die SRG.

Mit Werbebotschaften von Tourismus-Orten verstösst der vom Schweizer Fernsehen (SF1) ausgestrahlte "Wetterkanal" gegen die gesetzlichen Werbe- und Sponsoringrichtlinien. Das Bundesamt für Kommunikation beanstandet dies und fordert eine Korrektur.

Nach der am Mittwoch der SRG SSR idée suisse zugestellten Verfügung des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) muss bis Mitte Mai der rechtmässige Zustand wieder hergestellt werden. BAKOM-Sprecher Bernhard Bürki bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung" vom Freitag.

SRG kann Geld behalten

Die vom Schweizer Fernsehen unrechtmässig erzielten Einnahmen wird das BAKOM nicht einziehen. Diese Massnahme sei in diesem Fall nicht verhältnismässig, sagte Bürki dazu. Sie würde nur ergriffen, wenn weitere Schritte notwendig würden. Im Vordergrund stehe die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes.

Die SRG habe die Verfügung zur Kenntnis genommen, sagte ihr Mediensprecher Simon Meyer auf Anfrage. "Wir evaluieren jetzt die möglichen Konsequenzen: die Umsetzung oder - das ist eher unwahrscheinlich - die Anfechtung der Verfügung."

Meyer bestätigte Angaben der "Neuen Zürcher Zeitung", wonach dem Schweizer Fernsehen mit der Tourismus-Werbung im "Wetterkanal" jährlich 220 000 Franken zufliesen. Seit wann der "Wetterkanal" in der beanstandeten Form ausgestrahlt wird, konnte er nicht sagen.


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