Der Untersuchungsbericht über die Querelen in der Bieler Sozialdirektion ist laut dem Regierungsstatthalter weitgehend offenzulegen. Er hat eine entsprechende Beschwerde des "Bieler Tagblatts" grösstenteils gutgeheissen.
In seinem Entscheid, der am Donnerstag mitgeteilt wurde, kommt der zuständige Bieler Regierungsstatthalter Philippe Chételat zum Schluss, dass im konkreten Fall "dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verwaltung keine öffentlichen oder privaten Geheimhaltungsinteressen entgegen gehalten werden können".
Der Bieler Gemeinderat hatte im Oktober der Öffentlichkeit nur eine gekürzte und anonymisierte Fassung des Berichtes vorgelegt. Er hielt auch später an diesem Entscheid fest, als Details aus dem unveröffentlichten Teil den Medien zugespielt wurden, und erstattete Anzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung.
Am Pranger steht SVP-Sozialdirektor Beat Feurer, der die Quelle der Indiskretionen gewesen sein soll. Der Untersuchungsbericht wirft kein gutes Licht auf Feurer. Unter anderem ist von gravierendem Führungsmängeln die Rede. Umstritten ist aber auch die Rolle der Abteilungsleiterin Soziales.
Öffentlichkeitsprinzip hochhalten
Der Regierungsstatthalter kritisiert den Bieler Gemeinderat nun hart. Er sei nicht befugt gewesen, mit "zentral betroffenen Personen", also insbesondere dem Direktionssekretär und der Leiterin der Abteilung Soziales eine Geheimhaltung zu vereinbaren, sie also von der Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips auszunehmen.
Im Gegenteil: Das Öffentlichkeitsprinzip sei dazu da, "das Verständnis für die Verwaltung in der Öffentlichkeit zu fördern und die Akzeptanz staatlichen Handelns zu erhöhen", schreibt Chételat.
Als Ausnahme von diesem Grundsatz sieht der Regierungsstatthalter einzig vor, dass im ganzen Bericht keine Namen genannt werden - ausser den bereits veröffentlichten - und die Personen nur mit ihrer Funktion erwähnt werden. Zusätzlich sollen vom Direktionssekretär bestrittene Aussagen verschwiegen bleiben.
Der Entscheid des Regierungsstatthalters ist beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern anfechtbar. (sda)
Kommentar wird gesendet...
KOMMENTARE
Kommentarfunktion wurde geschlossen

