07.05.2020

Medien in der Krise

Verband Medien mit Zukunft fordert mehr

Onlinemedien sollen mit 50 statt wie vorgesehen mit 30 Millionen Franken gefördert werden, so der VMZ.
Medien in der Krise: Verband Medien mit Zukunft fordert mehr
Die Kleinverleger des Verbands Medien mit Zukunft setzen alle Hoffnung in das vorliegende Massnahmenpaket. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Der Verband Medien mit Zukunft (VMZ), der rund 20 Medientitel vereint – darunter die Wochenzeitung WOZ, Republik, Zentralplus, Tsüri.ch, Bajour, die Schaffhauser AZ, Sept.info und Saiten –, spricht sich im Grundsatz für das neue Massnahmenpaket zur Medienförderung aus. Dieses Paket sieht unter anderem für die indirekte Presseförderung neu 50 statt 30 Millionen Franken vor, Onlinemedien sollen pro Jahr 30 Millionen Franken erhalten (persoenlich.com berichtete).

Es sei richtig, dass Onlinemedien in Zukunft gefördert werden. Der VMZ fordert statt der vorgesehenen 30 Millionen total 50 Millionen Franken, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst. Mit dieser Gleichbehandlung von Online- und Printanbietern würden nicht nur vornehmlich neuere Marktteilnehmer unterstützt, sondern es werde auch dem veränderten Nutzungsverhalten in der Bevölkerung Rechnung getragen und die digitale Transformation seitens der Medien mit Mitteln der öffentlichen Finanzierung angestossen. Richtig sei zudem, dass die Förderung an vorhandene Leserfinanzierung gekoppelt werde. «Ein Mindestanteil von 50 Prozent redaktioneller Berichterstattung auf die gesamten publizierten Inhalte sollte für die Förderwürdigkeit gegeben sein, ausserdem sollten bezahlte Werbung und redaktionelle Inhalte ganz klar zu unterscheiden sein», schreibt der VMZ in der Stellungnahme weiter. Nebst Leserfinanzierung soll auch Förderung durch Stiftungen möglich sein, sofern diese steuerbefreit seien.

Zentral für die Online-Medienförderung im Sinne der Medienvielfalt sei die Ausgestaltung des degressiven Verteilschlüssels, das heisst je kleiner das Medium, desto grösser der Förderprozentsatz. «Die Höchstgrenze von 80 Rappen pro Umsatzfranken ist für uns gut. Den proportional kleinsten Anteil erhalten sollten Medienhäuser mit vielen Titeln, die ganz oder zum Teil von einer Zentralredaktion bespielt werden», so der VMZ. «Der Erfolg dieses Massnahmenpakets steht und fällt für uns mit der Ausgestaltung des Degressionsschlüssels.»

Infrastruktur und Postgesetz

Der VMZ unterstützt weiter den Vorschlag des Bundesrates, gemeinsam nutzbare Infrastrukturen zu fördern. Allerdings müssen diese Infrastrukturen Open-Source-Ansätze verfolgen, gemeinnützig sein und Medien vorenthalten sein, die nach journalistischen Standards arbeiten, heisst es in der Mitteilung. Sinn und Zweck der geförderten infrastrukturellen Angebote müsse die Verbesserung der Sichtbarkeit und Auffindbarkeit von Schweizer Medientiteln im Netz sein, ohne dass sich eine Abhängigkeit entwickele, wie dies beispielsweise bei Google oder Facebook der Fall sei.

Der VMZ stehe auch hinter der indirekten Förderung via Posttaxenverbilligung, das Instrument habe sich bewährt. «Allerdings ist die Aufstockung auf 50 Millionen Franken zu den in der Botschaft formulierten Bedingungen fragwürdig», heisst es in der Stellungnahme. Besonders kritisch stehe der VMZ der Auflösung der Auflagenobergrenze gegenüber, da die grossen Verlage – mit einer immer noch vergleichsweise hohen Auflage von über 40’000 verkauften Exemplaren pro Ausgabe als Einzeltitel oder über 100’000 im Kopfblattverbund – so übermässig profitieren würden.

Weiter begrüsst der VMZ die finanzielle Unterstützung von unabhängigen Schweizer Nachrichtenagenturen. «Diese Agenturen müssen ihre Dienste im Sinne des Service public allen Schweizer Medien zur Verfügung stellen und gemeinnützig organisiert sein.» Eine von der Öffentlichkeit geförderte Agentur soll nicht gewinnorientiert organisiert sein und ihre Leistungen (eventuell nur Basisdienstleistungen) den Verlagen unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Der VMZ sei grundsätzlich der Meinung, dass keine staatliche Förderung, egal ob direkt oder indirekt, an Medienunternehmen ausgezahlt werden dürfte, die Dividenden von mehr als 5 Prozent des ausgewiesenen Jahresgewinns ausschütten. «Wir vertreten den Standpunkt, dass ein Konzerncapping in Höhe von 5 Millionen Franken festzulegen ist», so der Verband Medien mit Zukunft. (pd/cbe)


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