09.07.2014

ProSiebenSat.1

Verschläft Teilnahme an Tarifverhandlungen in der Schweiz

Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf Beschwerde gegen Tarifvertrag ein.

Weil ProSiebenSat.1 seine Urheberrechte in der Schweiz selbst wahrnehmen will, hat die Sendeanstalt gegen den von Verwertungs- und Konsumentenorganisationen ausgehandelten Tarifvertrag Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht ist darauf aber nicht eingetreten.

ProSiebenSat.1 hat in seiner Beschwerde vom April 2013 im Wesentlichen argumentiert, dass sie die Rechte bezüglich zeitversetztem Fernsehen bisher selbst wahrgenommen habe.

Streit mit Verwertungsgesellschaften
Fünf Verwertungsgesellschaften, darunter Swissperform, Pro Litteris und Suisa, hatten die Vergütungsansprüche für das zeitversetzte Fernsehen im Rahmen der Tarifverhandlungen geltend gemacht. Der Vertrag wurde von der dafür zuständigen Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten gutgeheissen.

Bei ProSiebenSat.1 ist man jedoch der Ansicht, dass die Verwertungsgesellschaften ihre Befugnisse überschritten hätten. Aufgrund ihres hohen Marktanteils in der Schweiz sei ProSiebenSat.1 von der kollektiven Verwertung der Rechte zum zeitversetzten Fernsehen besonders betroffen, begründet die deutsche Sendeanstalt. Sie geht für die zweijährige Gültigkeit des Tarifvertrags von Kosten von 200'000 Franken aus.

Keine Beschwerde möglich
Auf der Internetplattform von ProSiebenSat.1 können während sieben Tagen alle Eigen-, Auftrags- und Lizenzproduktionen, die auf ihren beiden Sendern ausgestrahlt wurden und für die sie die Rechte hält, nachträglich durch Streaming abgerufen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht musste sich trotz Beschwerde nicht mit der Verwertungsfrage selbst beschäftigen. Weil sich die deutsche Sendeanstalt nicht bereits um eine Teilnahme an den Tarifverhandlungen bemüht hatte, könne sie auch keine Beschwerde gegen den ausgehandelten Vertrag einreichen. Von diesem Grundsatz werde nur ausnahmsweise abgewichen. (sda)


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