15.10.2002

Sat.1 Schweiz

Verstoss gegen Schweizer Alkoholwerbeverbot

Ausländische Fernsehsender werden gleich behandelt.

Auch ausländische TV-Sender müssen sich bei ihrer Werbung für Schweizer Publikum an die hiesigen Vorschriften halten. Die deutsche Aufsichtsbehörde hat Sat.1 gerügt, weil dessen Schweizer Werbefenster gegen das Alkoholwerbeverbot verstiess. Im November und Dezember 2001 strahlten die Schweizer Fernsehender TV3, Viva-Swizz und Star TV sowie das Schweizer Werbefenster von Sat.1 einen Spot für die Skiregion Flims, Laax und Falera aus. Dabei waren Barangestellte zu sehen, die sich auf die Wintersaison vorbereiten und dazu diverse Alkoholika bestellten. Wegen Verletzung des Alkoholwerbeverbotes wurden die drei Schweizer Sender vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mit je 1500 Franken gebüsst. Sie mussten auch die Verfahrenskosten von rund 500 Franken bezahlen und ihre Werbeeinnahmen von bis zu 20'000 Franken abliefern.

Gegen Sat.1 konnte das Bakom hingegen keine Untersuchung durchführen, weil das Schweizer Werbefenster dieses Senders von der deutschen Landeszentrale für private Rundfunkveranstalter (LPR) Rheinland-Pfalz lizenziert wurde und beaufsichtigt wird. Das Bakom ersuchte deshalb die LPR, geeignete Massnahmen gegen Sat.1 zu prüfen. Nach einem eigenen Verfahren stellte in der Folge auch die LPR einen Verstoss gegen das in der Schweiz geltende Alkoholwerbeverbot fest, wie das Bakom am Dienstag mitteilte. Sat.1 wurde entsprechend gerügt. Der Sender musste allerdings nur die Verfahrenskosten von 500 EURO (rund 750 Franken) übernehmen.


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