10.10.2002

SRG

Verurteilung für Alkoholwerbung an Fussball-WM 98 definitiv

Bundesgericht tritt auf Beschwerden nicht ein.

Die SRG muss für verbotene Alkoholwerbung an der Fussball-WM 98 definitiv 5000 Franken Busse zahlen und 548'000 Franken Nettoeinnahmen abgeben. Das Bundesgericht ist auf ihre Beschwerden wegen verspätet bezahltem Kostenvorschuss nicht eingetreten. Der Spot wurde während der Fussballweltmeisterschaft 1998 auf den Sendeketten der SRG insgesamt 486 mal ausgestrahlt. Erst in den letzten Sekunden der halbminütigen Werbung von Feldschlösschen wird klar, dass die gezeigten Fussballspieler ihren Sieg nicht mit «echtem» Bier sondern mit alkoholfreiem "Schlossgold» begiessen.

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) wertete den Spot deshalb als Verstoss gegen das Verbot von Alkoholwerbung und verfügte gegen die SRG im November 1999 eine Busse von 5000 Franken und die Einziehung der Nettoeinnahmen von 548 000 Franken. Das Berner Obergericht bestätigte diesen Entscheid im vergangenen April.

Tücken elektronischer Überweisung

Das Bundesgericht ist auf die dagegen erhobene staatsrechtliche Beschwerde und die Nichtigkeitsbeschwerde der SRG nun nicht eingetreten, weil der Gerichtskostenvorschuss zu spät bezahlt wurde. Die SRG hatte in ihrem Gesuch um Wiederherstellung der Zahlungsfrist geltend gemacht, ihr Versäumnis sei unverschuldet: Die zuständige Person habe die Tücken elektronischer Überweisungen noch nicht gekannt. Dieser Umstand muss laut den Lausanner Richtern indessen als Organisationsverschulden der SRG gewertet werden, was eine Wiederherstellung der Frist ausschliesse.


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