14.10.2015

SRF

Verurteilungen von "Kassensturz"-Journalisten aufgehoben

Vier Redaktoren hatten ein Beratungsgespräch eines Versicherungsbrokers heimlich gefilmt.

Nachdem die Schweiz im Zusammenhang mit der Meinungsäusserungsfreiheit im Februar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden ist, hat das Bundesgericht das Revisionsgesuch der betroffenen Journalisten für die Schweizer Urteile gutgeheissen. Ihre Verurteilungen sind damit aufgehoben.

Die Schweizer Justiz hatte vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen Aufnehmens fremder Gespräche beziehungsweise wegen unbefugten Aufnehmens von Gesprächen zu Geldstrafen verurteilt. Sie hatten ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsbroker heimlich gefilmt. Mit dem Beitrag wollten sie zeigen, dass die Qualität der Beratung durch solche Broker zum Teil ungenügend sei. Obwohl der Broker mit der Ausstrahlung der Aufzeichnung nicht einverstanden war, wurde die Aufnahme in der Sendung Kassensturz Ende März 2003 gebracht. Das Gesicht des Betroffenen war jedoch verpixelt und die Stimme unkenntlich gemacht worden.

Die Strassburger Richter entschieden, dass das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über das Vorgehen von Brokern im Versicherungsbereich stärker zu gewichten sei, als der Persönlichkeitsschutz des Betroffenen. Mit der Gutheissung des Revisionsgesuchs der vier Journalisten werden die bisher in dieser Sache gesprochenen Urteile aufgehoben. (Urteil 6F_25/2015 vom 06.10.2015) (sda)



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