Der Verwaltungsrat der EPS Programm Service AG hat an seiner Sitzung vom Donnerstag den Entscheid, die operative Tätigkeit von EPS einzustellen, bestätigt. Mittwoch vor einer Woche hatte Beat Lauber, Leiter Konzernbereich Neue Medien bei Ringier, gegenüber "persoenlich.com" bestätigt, dass das Gemeinschaftsunternehmen des Deutschen Supplement Verlags, ProSieben, Ringier, SwissTXT und ZDF per 1. Juli seine Tätigkeit einstellen werde. Wie es in einer hausinternen Mitteilung vom Freitag heisst, hätten sich die Rahmenbedingungen für den Content-Provider für Fernseh-Programminformationen drastisch verändert. Der Einbruch der "Neuen Märkte" und der durch Überangebot gekennzeichnete europäische Markt lasse eine erfolgsversprechende Positionierung nicht zu. Die Haupttätigkeit der in Dübendorf domizilierten Firma liegt in der minuten-aktuellen Erfassung von TV-Informationsdaten für elektronische Programm-Guides (EPGs) im Internet, im Teletext, auf Settop-Boxen oder auf Mobil-Geräten.
EPS strebe neue Kooperationsformen an, welche den Datenbezug für die Gesellschafter und ihre Kunden nachhaltig und zu Marktpreisen sicher stellen solle, wie es weiter heisst. Hierzu sei eine Arbeitsgruppe gebildet worden, die die Umsetzungsmöglichkeiten und die daraus abgeleiteten Termine ermitteln soll. Ziel sei es, bis Ende nächster Woche die Entscheidungsgrundlagen zu den einzelnen Möglichkeiten so aufzubereiten, dass die Gesellschafter einen Entscheid treffen könnten. In Abhängigkeit von den verschiedenen Varianten werde dann entschieden, wie lange EPS in seiner heutigen Form die Lieferbereitschaft aufrecht erhalten müsse. Der Verwaltungsrat hat entschieden, für die insgesamt 32 entlassenen Angestellten (25 Vollzeit-Stellen) in Dübendorf und Zofingen, einen "relevanten Betrag" für Härtefälle bereitzustellen. Diese Lösungen würden über eine Härtefall-Kommission individuell vereinbart.
SVJ und comedia eingeschaltet
Unterdessen haben sich auch der Schweizer Verband der Jounalistinnen und Journalisten SVJ und die Mediengewerkschaft comedia eingeschaltet. In einem "persoenlich.com" vorliegenden Brief an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung von EPS zweifeln sie an, ob das in der Bundesverfassung verankerte Mitwirkungsgesetz (insbesondere Artikel 10), wonach der Arbeitnehmervertretung bei Massenentlassungen ein Mitwirkungsrecht eingeräumt wird, in diesem Fall erfüllt worden sei.

