"Kassensturz" und "Saldo" haben mit einer schlechten Bewertung der Handcreme "Tal" in einem Test keinen unlauteren Wettbewerb betrieben. Das Bundesgericht hat die Berufung des Importeurs abgewiesen. Die Firma hatte 500 000 Franken gefordert. )
Das Schweizer Fernsehen (SF) hatte in der Sendung "Kassensturz" vom 15. Januar 2002 über einen Test berichtet, den das Konsumentenmagazin "Saldo" in Auftrag gegebenen hatte. Darin waren zwölf gängige Handcremes auf schädliche Inhaltsstoffe untersucht worden.
Der Test hatte ergeben, dass drei Cremes, unter ihnen das Produkt "Tal", deutlich mehr als die gesetzlich erlaubte Menge an Nitro-Moschusverbindungen enthielten. In drei Cremen, darunter wiederum in "Tal", wurden zudem Substanzen gefunden, die Formaldehyd abspalten, allerdings unterhalb der gesetzlichen Maximalgrenze. In der abschliessenden Rangliste des Saldo-Artikels fand sich "Tal" an letzter Stelle mit der Bewertung "schlecht". Der Importeur der Handcreme klagte in der Folge gegen "Saldo" und "Kassensturz" wegen unlauterem Wettbewerb und verlangte 500 000 Franken.

