Der Vorstand der Interessengemeinschaft elektronische Medien IGEM hat seine Stellungnahme zur Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) verabschiedet. Dabei spricht er sich gegen die in an verschiedenen Stellen sichtbar werdende Absicht aus, die Bevölkerung zu bevormunden. Zugleich ist er der Ansicht, dass zwischen den Anbieterkategorien sowenige Differenenzierungen wie nur möglich vorgenommen werden sollten.
Die IGEM gehe davon aus, dass die grosse Mehrheit der Bürger über genügend Kompetenz im Umgang mit kommerzieller Kommunikation verfügt, heisst es in einer Pressemitteilung. Entsprechend müssten die Konsumenten in den elektronischen Medien nicht übermässig geschützt werden. So geht der IGEM die äusserst detail-lierte Regelung für Werbung auf geteiltem Bildschirm (Splitscreen) zu weit. Wichtig sei lediglich der Grundsatz, dass die Werbung vom übrigen Programm eindeutig optisch getrennt und als solche gekennzeichnet ist, so die Ansicht der IGEM. Sie ist der Meinung, dass diese Werbeform in sämtlichen Programmen aller Anbieter erlaubt sein muss.
Auch die Regelung, dass der Konsument in Falle von interaktiver Werbung seinen Ausstieg aus dem Programm doppelt bestätigen muss, hält die IGEM für eine unnötige Bevormundung des Publikums. Ausdrücklich begrüsst wird die liberalere Regelung bezüglich Einfügung der Werbung. Sie ist aber der Meinung, dass es in allen Programmen erlaubt sein sollte, Kino- und Fernsehfilme (analog zum Kino) mindestens einmal zu unterbrechen. Abgelehnt wird auch die vorgesehene Möglichkeit, Veranstaltern mit Leistungsauftrag aber ohne Gebührenanteil in der Konzession Regeln zu Dauer und Einfügung der Werbung zu machen. Die Sender dieser Kategorie hätten auch ohne solche Einschränkungen eine schwierige Position.

