02.06.2003

Verband Schweizer Presse

Warnung vor Schikanen für Journalisten bei USA-Reisen

Journalistenvisa nur noch via persönlichem Termin.

Unbeachtet von der Medienöffentlichkeit werden derzeit die Arbeitsbedingungen für alle Journalistinnen und Journalisten erschwert, die beruflich in die USA reisen wollen. Der Verband Schweizer Presse hat dieses Problem aufgegriffen. Auf Initiative der Verleger haben die Verbände SVJ, SSM und Comedia sowie die Verlegerverbände der Westschweiz und des Tessins gemeinsam bei der US-Botschaft in Bern interveniert und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey um Unterstützung gebeten.

In einem Schreiben an einen Chefredaktor, das dem Verband Schweizer Presse vorliegt, schreibt Bruce Armstrong, Pressesprecher der US-Botschaft in Bern wörtlich: "Sicherlich wissen Sie, dass Journalisten, die in den Vereinigten Staaten arbeiten wollen, ein Visum brauchen. Kürzlich hat das Ausstellungsverfahren von Visas geändert. Ab dem 24. März können Visa -- auch Journalistenvisa -- nur noch mit einem persönlichen Termin beantragt werden. Die AntragstellerInnen müssen deshalb vor einer USA-Reise einen Interviewtermin vereinbaren, und leider ist es nicht voraussehbar, wie viele Termine schon belegt sind. Deshalb kann es sein, dass ein Jornalist, der kurzfristig geschäftlich in die USA reisen will, nicht rechtzeitig einen Termin bekommen kann."

Das Journalisten-Visum kann mit einer Gültigkeit bis zu fünf Jahren ausgestellt werden. Armstrong rät Journalisten, die eventuell kurzfristig in die USA reisen müssen, vor, sich jetzt die Zeit zu nehmen, ein Journalistenvisum zu beantragen. Eine Begründung für diese Verschärfung wird in dem Schreiben nicht angegeben, aber die härtere Gangart im Zusammenhang mit der amerikanischen Terrorismusbekämpfung ist offenkundig.

Dass die Amerikaner die Verschärfung der Einreisebestimmungen für ausländische Journalisten ernst nehmen, geht schon aus der Liste der Unterlagen hervor, die zusammen mit dem Visums-Antrag verlangt werden: gültiger Pass (Original), zwei aktuelle Passfotos, Aufenthaltsbewilligung oder Grenzgängerkarte für Nicht-Schweizerbürger, diverse Formulare, Bestätigungsbrief des Arbeitgebers, Kopie des Presseausweises -- und 150 Franken Bearbeitungsgebühr, die in keinem Fall zurück erstattet werden. Die ebenfalls verlangten Formulare kann man auf http://www.usembassy.ch/consular/visa/applicationinstructions.htm herunterladen. Erforderlich ist das Formular DS-157; dieses enthält 41 Fragen.

Männliche Bewerber zwischen 16 und 45 Jahren haben ausserdem das Formular DS-157 auszufüllen, mit dem Informationen verlangt werden, die nach Schweizer Datenschutzrecht zum Teil als sensitiv zu betrachten sind. So sind alle Länder anzugeben, die man in den letzten zehn Jahren besucht hat, ferner "alle berufliche, sozialen und Wohltätigkeitsorganisationen, in denen Sie Mitglied sind/waren oder die Sie finanziell unterstützen/unterstützten oder mit denen Sie gearbeitet haben." Schweizer Wehrmännern wird zugemutet, klassifizierte Informationen bekannt zu geben, z.B. Einzelheiten über ihre militärische Tätigkeit einschliesslich Sonderausbildungen, Waffen- und Sprengstoffkenntnissen usw. Gefragt wird ausserdem detailliert nach der Ausbildung.


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