02.06.2006

Beteiligung BZ an 20 Minuten

Weko geht vor Bundesgericht

Ärgerlich für Espace Media Groupe.

Das Bundesgericht wird sich mit der umstrittenen Beteiligung der Berner Zeitung (BZ) an der Pendlerzeitung 20 Minuten befassen. Die Wettbewerbskommission (weko) hat einen Entscheid der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen weitergezogen.

Die Weko hatte die Beteiligung an der Pendlerzeitung im Januar 2004 untersagt. Die Berner Espace Media Groupe, zu der die Berner Zeitung gehört, wehrte sich erfolgreich gegen diesen Bescheid. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen stiess das Verbot Anfang Mai um. Von anderen Medien und Werbeträgern sowie von potenziellen Markteintritten werde genügend disziplinierende Wirkung ausgehen, begründete die Rekurskommission ihren Entscheid.

Die Weko hat nun beim Bundesgericht Beschwerde erhoben, wie der stellvertretende Weko-Direktor Patrik Ducrey am Freitag auf Anfrage sagte. Das Bundesgericht müsse "gewisse grundsätzliche Fragen" prüfen, erklärte Ducret, ohne diese genauer ausführen zu wollen.

Ärgerlich für Espace Media Groupe

Bei der Espace Media Groupe hat man mit einem solchen Verlauf offenbar gerechnet. Dass die Weko den Entscheid "dem Vernehmen nach" ans Bundesgericht weiterziehen werde sei ärgerlich, sagte Konzernchef Albert P. Stäheli bereits am vergangenen Dienstag an der Bilanzmedienkonferenz.

Die Berner Zeitung BZ kann sich damit auch weiterhin nicht mit 17.5 Prozent an der Pendlerzeitung 20 Minuten beteiligen. Die Espace Media Groupe bedauert in einer Stellungnahme diese Beschwerde. Das nun weiterhin hängige Verfahren blockiere unternehmerische und strategische Entscheide und führe zu weiteren Verzögerungen in einem äusserst dynamischen Markt.


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