26.03.2020

UBI

Wenig Rechtsverletzungen bei Radio und TV

Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen sind im letzten Jahr 30 neue Beschwerden eingegangen. 25 davon richteten sich gegen Programme der SRG. Nur in drei Fällen wurde eine Rechtsverletzung festgestellt.
UBI: Wenig Rechtsverletzungen bei Radio und TV
Haben im letzten Jahr 35 Fälle beraten: die neun UBI-Mitglieder zusammen mit Mitarbeitern des Sekretariats. In der Bildmitte: Präsidentin Mascha Santschi Kallay. (Bild: persoenlich.com)

Von den 2019 eingegangenen Beschwerden betrafen 19 die deutsche, drei die französische und acht die italienische Sprachregion, wie die Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) am Donnerstag mitteilte. 25 Beschwerden zielten gegen Publikationen der SRG und fünf gegen Programme von privaten Veranstaltern. Fernsehausstrahlungen wurden weit mehr beanstandet (24) als Radio- und Onlinebeiträge (je drei). Im gleichen Zeitraum erledigte die UBI 35 Verfahren, davon noch fünf aus dem Jahr 2018.

Gegenstand der Beschwerden bildeten laut UBI vor allem Nachrichten- und andere Informationssendungen. Im Fokus standen Beiträge zu aktuellen Themen wie diversen strafrechtlichen Ermittlungen, dem Klimawandel, dem Waffenrecht, dem Konsumentenschutz, Pflegekosten, Cannabis, häuslicher Gewalt, Sterbehilfe, den Konflikten in Katalonien und in Nahost sowie zu Parteien und Unternehmen.

Gerügt wurden meist eine unzutreffende oder unvollständige Darstellung der Fakten sowie eine einseitige, tendenziöse und unausgewogene Berichterstattungen, wie es weiter heisst.

Drei Fälle von Rechtsverletzung

Bei den im Berichtsjahr erledigten Beschwerden stellte die UBI in drei Fällen eine Rechtsverletzung fest. Zum ersten Mal hiess sie eine Beschwerde wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots gut. Es ging dabei um die stereotype Darstellung einer Frau im Rahmen der Übertragungen der Fussball-Weltmeisterschaften 2018 durch das Fernsehen SRF. Der sexistische Charakter der monierten Sequenz mit einem auf die sekundären Geschlechtsmerkmale reduzierten weiblichen Fussballfan wurde gemäss UBI auch durch den humoristischen Kontext nicht relativiert (persoenlich.com berichtete).

Bei den übrigen festgestellten Rechtsverletzungen stand das Sachgerechtigkeitsgebot im Zentrum. Zu einem Beitrag des Regionalfernsehens Tele Top über einen Tierschutzfall konnte sich das Publikum demnach keine eigene Meinung bilden, weil ausgestrahlte Bilder unzutreffend gekennzeichnet waren und relevante Hintergrundinformationen fehlten.

Einen Beitrag des Politmagazins «Rundschau» von Fernsehen SRF zum «Fall Maudet» hiess die UBI gut, da er ein einseitiges und tendenziöses Bild des Genfer Politikers vermittle. Der entsprechende Entscheid wurde beim Bundesgericht angefochten und ist deshalb nicht rechtskräftig.

An den letzten öffentlichen Beratungen 2019 stellte die UBI zudem noch in zwei weiteren Beschwerdeverfahren eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots fest. Da die schriftlichen Begründungen den Beteiligten erst anfangs 2020 eröffnet wurden, fallen diese Fälle nicht mehr in die Statistik 2019.

Die der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der SRG und der privaten Veranstalter verzeichneten 2019 gesamthaft 636 (Vorjahr 485) Beanstandungen. Somit mündeten nur 4,7 Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen in eine Beschwerde an die UBI (2018: 5,4 Prozent).

Die Ombudsstellen der Radio- und Fernsehveranstalter verfügen über keine Entscheidungsbefugnis wie die UBI, sondern vermitteln zwischen den Beteiligten. (sda/cbe)



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