Im Juli 2006 berichtete die Genfer Wochenzeitung GHI über die Verhaftung des Sohns des Genfer Regierungsrats Robert Cramer wegen Sachbeschädigungen durch Sprayereien. Dieser gelangte daraufhin an den Presserat und beanstandete eine Verletzung seiner Privatsphäre und derjenigen seines Sohnes. Der Presserat hat nun die Beschwerde gutgeheissen.
In seiner Stellungnahme verneint der Presserat einen Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Sohnes und der politischen Tätigkeit des Vaters, wie er in der Zeitung hergestellt wurde. Ein solcher werde nicht dadurch begründet, dass Robert Cramers Departement für die Bekämpfung von Sachbeschädigungen durch Sprayereien zuständig sei. Es gebe zudem keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich der Regierungsrat unbefugterweise in das gegen seinen Sohn eröffnete Strafverfahren eingeschaltet hätte.

