Ein im Stau stehender Autolenker darf Zeitung lesen und während des Vorrückens das Blatt auf dem Steuerrad oder den Oberschenkeln liegen lassen. Dies gilt gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts auf gerader, übersichtlicher Hauptstrasse ohne Fussgängerstreifen und Verzweigung.
Das Zürcher Obergericht hatte 2003 einen Mann mit 100 Fr. gebüsst, der am Sihlquai in Zürich im Stau gelesen hatte. Das Gericht begründete damals, dass Sitzhaltung und Beweglichkeit des Lenkers eingeschränkt gewesen sei und die Gefahr einer Fehlreaktion beim Herunterrutschen der Zeitung bestanden habe.
Das Bundesgericht hat dem Mann nun Recht gegeben und seine Beschwerde gutgeheissen. Laut den Lausanner Richtern ist unter den gegeben Umständen keine Verletzung der Verkehrsregeln ersichtlich.
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