Die Veröffentlichung eines "harmlos" erscheinenden kirchlichen "Strafkatalogs" mit dem Titel "Begrifferklärungen in der Angelegenheit Sabo und Röschenz" darf stark zuspitzend als Drohung bewertet werden, wenn die Wertung wie auch der ihr zugrundeliegende Sachverhalt für die Leserschaft genügend erkennbar sind. Dies hält der Presserat in einer Stellungnahme zu einer Beschwerde des Bistums Basel gegen die SonntagsZeitung fest.
Im Oktober 2005 berichtete die SonntagsZeitung auf der Titelseite, das Bistum Basel drohe den "Sabo-Ahängern mit Kirchenverbot -- Sanktionen gegen Röschenzer Katholiken auf der Website des Bistums Basel." In einem weiteren umfangreichen Bericht der gleichen Ausgabe stellte die Zeitung den Kirchenkonflikt als primär persönliche Auseinandersetzung zwischen dem Röschenzer Pfarradministrator Franz Sabo und Roland Trauffer, Generalvikar des Bistums Basel dar.
Das Bistum Basel gelangte daraufhin an den Presserat und rügte, die Berichterstattung sei wahrheitswidrig, entstelle Informationen und erhebe zudem in diskriminierender Weise sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen.
Der Presserat kommt zum Schluss, das in nüchterner Sprache abgefasste kirchenrechtliche Dokument "Begriffserklärungen" sei zwar von einem Aussenstehenden nicht zwingend als Drohung des Bistums an die Kirchgemeinde Röschenz oder die Landeskirche Baselland zu interpretieren. Da sich der Text in Titel und Einleitung jedoch auf den konkreten Kirchenstreit beziehe, öffne er weite Spielräume für Interpretationen, so auch für diejenige der SonntagsZeitung.
Die Zeitung habe die Leserschaft darauf hingewiesen, dass der Text zwar harmlos scheine, sie ihn aber unter den gegebenen Umständen trotzdem als "offene Drohung" bewerte. Insgesamt erkennt der Presserat deshalb keine unzulässige Überspitzung einer Wertung zu einer Tatsache.

