03.04.2002

UBI

Zwei Beschwerden gegen "DOK"-Film "Hanfland Schweiz" gutgeheissen

Sachgerechtigkeitsgebot verletzt plus Vorwurf der Einseitigkeit.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen hat zwei Beschwerden gegen "Hanfland Schweiz" gutgeheissen. In diesem auf Schweizer Fernsehen DRS ausgestrahlten "DOK"-Film wurden drei schweizerische Hanfproduzenten porträtiert. Nach Ansicht der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erfordert die Behandlung eines politisch sensiblen Themas Transparenz über divergierende Meinungen. Die wesentlichen Fakten seien zu erwähnen und allenfalls gelte es, Parteimeinungen zu relativieren oder sich davon zu distanzieren, wie es in der entsprechenden Begründung heisst.

Schweizer Fernsehen DRS (SF DRS) strahlte letzten Sommer den "DOK"-Film "Hanfland Schweiz" aus. Darin wurden drei Hanfproduzenten aus verschiedenen Regionen der Schweiz porträtiert. Der Film zeigte insbesondere ihre Produktion und ihr wirtschaftliches Umfeld sowie die häufig auftretenden Konflikte mit den kantonalen Strafverfolgungsbehörden aufgrund des geltenden Betäubungsmittelrechts. Gegen die Sendung gingen insgesamt vier Beschwerden bei der UBI ein.

Die UBI hat zwei dieser Beschwerden gegen "Hanfland Schweiz" gutgeheissen, weil sich das Publikum aufgrund des Films zu zwei der zentralen Themen, nämlich des Hanfanbaus in der Schweiz und der Revision des Betäubungsmittelrechts, keine eigene Meinung bilden konnte. So vermittelte der Film den Eindruck, dass aufgrund der unbefriedigenden Situation der vorgestellten Hanfbauern, nur eine Liberalisierung des Cannabisanbaus und -konsums eine zukunftsträchtige Lösung sein kann. Gegensätzliche Meinungen zu diesem umstrittenen und aktuellen politischen Thema, beispielsweise hinsichtlich der Auswirkungen auf die Gesundheit, wurden im Film nicht erwähnt. Die Sendung verletzt damit gemäss dem einen UBI-Entscheid das Sachgerechtigkeitsgebot.

Eine zweite Beschwerde hat die UBI deshalb gutgeheissen, weil der Film ein einseitiges Bild vom "Hanfland Schweiz" zeichnet, das aus den weitgehend identischen Meinungen der drei porträtierten Hanfbauern resultiert. Der vielfältig verwendbare Rohstoff Hanf wurde praktisch mit dem Betäubungsmittel Haschisch bzw. Marihuana gleichgesetzt. Hanfproduzenten, welche sich ausschliesslich auf den legalen Anbau von Hanf beschränken, der vom Bund finanziell unterstützt wird, kamen nicht zu Wort.


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